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StGB § 47 Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen
[ Auszug: (1) Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die ... ]
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[ StGB Grundsätze der Strafzumessung ] [ StGB Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung ] [ StGB Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen ] [ StGB ] [ StGB Besondere gesetzliche Milderungsgründe ] [ StGB Zusammentreffen von Milderungsgründen ] [ StGB Anrechnung ]